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Beratungsförderung.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat in der Förderperiode 2014 bis 2020 zur Umsetzung der Maßnahme „M02 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste“ des Thüringer Programmes zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR) auf der Grundlage von Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der VOL/A landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungsleistungen zur Ausschreibung gebracht. Die ThüBeLa mbH hat sich an dem Ausschreibungsverfahren mit Erfolg beteiligt und kann ab sofort zu folgenden Beratungsschwerpunkten (Fachlosen) gefördert beraten:

Fachlos 1:
Beratung zu allen Cross Compliance- Verpflichtungen und zur Einhaltung der Standards zum guten ökologischen Zustand

Fachlos 3:
Planung und Beratung zur Umsetzung von ELER- Maßnahmen, M04- Investitionsförderung, M06- Investitionen zur Diversifizierung, M10- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, M11-Ökologischer/biologischer Landbau, M16-Zusammenarbeit

Fachlos 4:
Beratungen zur Umsetzung des landwirtschaftlichen Gewässerschutzes und landwirtschaftlicher Tätigkeiten in Trinkwasserschutzgebieten

Fachlos 6:
Spezifische Beratung für Landwirte, die sich erstmals niederlassen

Fachlos 7:
Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes

Im Rahmen des durch den Freistaat Thüringen aufgelegten Programmes zur Förderung der landwirtschaftlichen Betriebsberatung, beteiligt sich die EU und der Freistaat Thüringen an den Beratungskosten. Danach sind für das landwirtschaftliche Unternehmen (Auftraggeber) Beratungen bis zu einer Höhe von 1.500 EUR kostenfrei.

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