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ELER Förderung

Förderung von Beratungen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen

Auf der Grundlage des Rahmenvertrages ELER 0801.a-1.2023 hat der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt einen Dienstleistungsvertrag mit der Thüringer Beratungsgesellschaft für Landwirtschaft, Gartenbau und ländlichen Raum mbH für die Beraterin Frau Mandy Werner sowie die Berater Herr Dr. Falk Simon und Herr Thomas Karbstein abgeschlossen.
Damit erhalten Frau Werner, Herr Dr. Simon und Herr Karbstein den Auftrag landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen ihrer Wahl, die ihren Sitz in Thüringen haben, zu den Themen:

  • Konditionalität (GAB und GLÖZ- Standards) (Fachlos 1),
  • Unterstützung bei der Planung, Beantragung und Umsetzung ausgewählter Thüringer Interventionen (Fachlos 3),
  • Tierwohl, Tiergerechtigkeit und gesundheitlichen Aspekten in der Tierhaltung (Fachlos 4),
  • Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Leistung des zu beratenden landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Unternehmens (Fachlos 7)


im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 zu beraten.

Die durch die Beratung entstandenen Aufwendungen werden bis zu einer maximalen Höhe von 2.000,00 EUR je Beratungsvertrag bezuschusst.


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